Rechtliche Aspekte
aus projekt.editionswissenschaft.net, der freien Wissensdatenbank
Der Betrieb eines offenen Fachportals ist einer ganzen Reihe von rechtlichen Bedingungen unterworfen. Damit die Community-Mitglieder die Regelungen in ihre Überlegungen zur Konzeption einbeziehen können, seien die wichtigsten Punkte an dieser Stelle kurz zusammengefaßt.
Der wesentliche Knackpunkt ist, daß die Gesetzeslage in Deutschland bislang im Zweifelsfalle die Administratoren für unbedachte oder absichtliche Fehler von Nutzern verantwortlich macht. Das heißt für den Administrator: Er errichtet entweder ein Intranet mit entsprechendem Abschluß der Öffentlichkeit oder ein WWW-öffentliches System mit rigiden Sicherheitsmechanismen.
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Urheberrechte
Wahrscheinlich der komplizierteste Aspekt beim Webhosting ist die Frage der Urheberrechte. Dies trifft besonders für eine Seite wie editionswissenschaft.net zu.
Urheberrechte der Teilnehmer
Sofern die Teilnehmer ihre Beiträge unter ihrem Namen publizieren, können sie auch ihre Urheberrechte daran wahrnehmen. Bei anonymen Postings oder Mitarbeit an gemeinschaftlichen Schreibprojekten (Wiki) ist dies nicht ohne weiteres möglich.
Es wäre im Sinne der freien Online-Kooperation zu begrüßen, wenn Teilnehmer Ihre Beiträge auf editionswissenschaft.net unter der international anerkannten Creative Commons Public License (CCPL, vgl. http://www.creativecommons.org) einstellen.
Dokumente, für welche die Lizenz gilt, dürfen von jedermann frei verbreitet und verwendet werden (Open content/ Open access). Der Autor kann kommerzielle Nutzung explizit ausschließen. Ebenso ist es möglich, den Content für weitere Veränderungen und Veröffentlichung dieses veränderten Content freizugeben.
Urheberrechte Dritter
Das deutsche Urheberrecht ist heute durch eine Menge Grauzonen und laufende Reform-Entwicklungen im einzelnen ziemlich undurchsichtig (vgl. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?pn=forum&type=diskussionen&id=383; http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht; http://wiki.netbib.de/coma/UrheberRecht; http://www.urheberrechtsbuendnis.de/).
Hinzu kommen die Regularien, welche durch Bibliotheken und Archive legitimerweise vorgegeben werden. Diese sind ebenfalls zu berücksichtigen, obwohl dies wohl nicht als Allgemeinwissen im WWW gelten kann.
Grundsätzlich gilt:
- Beiträge, welche Urheberrechte verletzen, werden bei Bekanntwerden umgehend von der Plattform entfernt. Wo die Rechtefrage nicht geklärt ist, wird der Beitrag für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht, bis eine Klärung erreicht wurde.
- Schuldhaftes Nichtbeachten oder Unterlaufen der Regeln zum Schutz der Urheberrechte führt zu sofortigem Ausschluß des Nutzers von der Plattform.
Obwohl zur Sicherung Schwellen eingebaut werden, haftet die Administration von editionswissenschaft.net nicht für die Inhalte, die die Nutzer selbständig einstellen. Sie bemüht sich, präventiv genügend Schutzmaßnahmen einzurichten und durch automatische Hinweise aufzuklären. Auf Hinweise Dritter wird die Administration so schnell wie möglich reagieren und evtl. rechtlich bedenkliche Inhalte entweder bis zur Klärung der Rechtslage unzugänglich machen oder löschen.
Verantwortlich für die Inhalte sind die Nutzer jedoch selber. Die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit wird von der Administration nicht geprüft oder durch Redaktion beeinflußt. Im Sinne eines Rechtsgutachtens, welches Wikipedia in Auftrag gegeben hat, fungiert editionswissenschaft.net als ein Teledienst bzw. Mediendienst, der für die eingestellten Inhalte seiner Nutzer nicht unmittelbar haftbar gemacht werden kann, solange auf Hinweise entsprechend reagiert wird (vgl. http://www.cul.de/data/wikipr2.pdf).
Allerdings gibt es auch hier noch konkreten Klärungsbedarf. Weiß jemand mehr, wie man sich rechtlich absichert? Beiträge hierzu bitte auf dem Forum!
Wenn dies nicht möglich ist, sollte man vielleicht doch eine zweigleisige Lösung mit einem öffentlichen, geprüften Bereich und einem nicht-öffentlichen Projektgruppen-Bereich ins Auge fassen.
Illegaler Content
editionswissenschaft.net darf nicht zum Verbreiten von strafrechtlich relevanten Inhalten genutzt werden - gleichgültig, ob in textlicher, grafischer oder audiovisueller Form (§ 184 StGB, inbes. Abs. 5; § 86 StGB, § 130 StGB).
Dies versteht sich schon durch die thematische Ausrichtung, muß jedoch gesondert festgehalten werden.
Schuldhaftes Nichtbeachten dieser Regeln führt zu sofortigem Ausschluß des Nutzers von der Plattform.
Datentechnische Sicherheit
editionswissenschaft.net ist eine WWW-öffentliche Internet-Plattform für öffentlichen Austausch. Über die Einrichtung eines für die breite Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereiches muß noch entschieden werden.
Aufgaben der Administration
Die Administration sorgt nach bestem Wissen für die bestmögliche datentechnische Sicherheit:
- Durch das gestufte Rechtesystem soll der Verbreitung von dateigebundenen Viren und Würmern vorgebeugt werden.
- Regelmäßige Software-Updates sollen verhindern, daß nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Nutzerdaten durch Sicherheitslücken gestohlen werden (Paßwörter und E-Mail-Adressen).
- Die Administration gibt keine Daten weiter, die nicht von den Usern selbst WWW-öffentlich zur Verfügung gestellt wurden. Die von registrierten Nutzern angelegten Nutzerprofile sind grundsätzlich nur für registrierte Nutzer sichtbar und können daher nicht von Suchmaschinen, die das WWW nach E-Mail-Adressen für Spam absuchen, "abgefischt" werden.
Grundsätzlich allerdings gilt: Stellen Sie über den (potenziell) WWW-öffentlichen Raum der Plattform keine persönlichen Daten zur Verfügung, die Sie nicht auch schon über andere Seiten verbreiten! Teilen Sie z.B. niemals Ihre vollständige Privatadresse über eine solche Seite mit.
Die Administration haftet jedoch nicht für Schäden, falls diese Maßnahmen zur Sicherung der Daten in einem Fall nicht ausreichen sollten und Folgeschäden an Ihren Geräten entstehen oder Ihre Daten dennoch gestohlen werden.
(Vgl. auch Technik).
Bedingungen für die Nutzer
Im Gegenzug verpflichten sich die Nutzer,
- keine Anwendungen auszuführen und keinen Code in die Plattform einzubringen, der zur Veränderung oder Beschädigung der Einrichtungen oder der installierten Software führen kann.
- Ferner verpflichten sich die Nutzer, nicht die Daten anderer Nutzer aktiv auszuspähen (§ 202a StGB) und deren Persönlichkeitsrechte zu respektieren.
- Die Urheberrechte der anderen Teilnehmer sowie Dritter im obigen Sinne zu beachten.
Schuldhaftes Nichtbeachten dieser Regeln führt zu sofortigem Ausschluß des Nutzers von der Plattform.
